Formalitäten einer Geburt - Papierkram macht nicht Spaß, muss aber sein und bringt Ihnen Geld!
Für Eltern ist es das größte Glück der Welt, wenn sie nach zehn Monaten ihren gesunden Familienzuwachs in den Armen halten können. Doch neben dem Packen der Kliniktasche und dem Einrichten des Kinderzimmers stehen auch formale Erledigungen vor den glücklichen Eltern. Für viele Mamas und Papas bedeutet das zusätzliche Arbeit und Stress. Doch Stress ist gar nicht gut für das Gemüt und nicht förderlich, wenn man Schreibabys vermeiden möchte. Deshalb erklären wir Ihnen, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und was neben der Geburtsanzeige noch an Papierkram wichtig ist.
Ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig?
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie miteinander verheiratet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen, damit auch die Verwandtschaft zwischen Vater und Baby beglaubigt wird. Dies ist vor allem bei Sorgerechts- und Erbfragen von Bedeutung. Für diese Formalität müssen beide Elternteile mit ihren Personalausweisen, Geburtsurkunden und dem Mutterpass für den voraussichtlichen Geburtstermin zum Standes- oder Jugendamt. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie bequem nachreichen. Durch die Erledigung während der Schwangerschaft können Sie sich nach der Geburt auf Ihren kleinen Zuwachs konzentrieren und die Zeit als frische Eltern genießen.
Geburtsurkunde und Kinderpass
Die Geburtsurkunde wird im Regelfall direkt nach der Geburt über die Klinik beantragt und der Gang zum Standesamt bleibt Ihnen erspart. Informieren Sie sich in Ihrem Krankenhaus welche Unterlagen erforderlich sind und bereiten Sie diese ebenso gut wie die Kliniktasche vor. Mit der Geburtsurkunde im Gepäck können Sie Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt eintragen und bei dieser Gelegenheit optional einen Kinderausweis beantragen. Hierfür benötigen Sie zusätzlich ein biometrisches Passfoto. Bei Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sind die Anforderungen an das biometrische Passbild allerdings nicht ganz so streng. Kleine Abweichungen von Gesichtsausdruck, Blick und Kopfhaltung sind zulässig. Es muss allerdings auf jeden Fall eine Frontalaufnahme sein.
Kindergeld in Anspruch nehmen
Nach der Geburt bis spätestens zum vierten Lebensjahr können Sie Kindergeld beantragen. Auch hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde plus die ausgefüllten Unterlagen der Familienkasse für den Antrag. Doch keine Sorge, wenn Sie gerade erst aus der Klinik mit Ihrem Kleinen nach Hause gekommen sind. Lassen Sie Ihrer Familie Zeit sich erst einmal einzuleben. Der Betrag des Kindergeldes wird auch rückwirkend gezahlt. Auf diese Sozialleistung vom Staat sollte Sie aber keinesfalls verzichten. Immerhin sind das 188 Euro monatlich pro Kind, ab dem dritten Kind sogar noch mehr (Stand 2015).
Aufnahme in die Familienkrankenversicherung
Als letzte wichtige Formalität sollten Sie sich um die Aufnahme Ihres Babys in die Familienkrankenversicherung kümmern. Für die erste Zeit ist das Kind noch über die Mutter versichert. Den Antrag erhalten Sie bei der Krankenkasse und nach dessen Bestätigung bekommen Sie eine Versichertenkarte für Ihren Nachwuchs.
Zeit für die Familie: Elternzeit
Um Elternzeit zu beantragen benötigen Sie keinen Antrag im formalen Sinne. Jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Antritt der Elternzeit über Ihre Pläne schriftlich informieren und dabei angeben, wie Sie die ersten 24 Monate dieser Zeit gestalten möchten.
Vieles kann somit schon vor der Geburt erledigt werden oder bietet Ihnen einen flexiblen Zeitraum damit keine Hektik in die Glücksgefühle eindringt. Denken Sie daran: Stressvermeidung ist eine wichtige Prophylaxe um Schreibabys vorzubeugen. Außerdem bleibt somit Zeit für den freudigen Papierkram. Berichten Sie mit kreativ gestalteten Geburtsanzeigen, die Sie auch ohne große Computerkenntnisse online gestalten können, Ihren Verwandten und Freunden von der Geburt und dem Familienzuwachs. Und falls schon die Taufe im Haus steht, gestalten Sie die Taufeinladungen. Natürlich dürfen zur Vollständigkeit auch die Tisch- und Menükarten nicht fehlen. Und letztlich gilt es vor allem ein wichtiges Dokument zu versenden: Danksagungskarten. An die Personen, die Sie nicht nur während der Taufe beglückwünscht, sondern auch während der Schwangerschaft begleitet und Sie unterstützt haben, mit Ihrem Schreibaby zu Ruhe zu kommen.